Herzlich Willkommen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert die Ermittlung der Grundsteuer neu zu gestalten. Jeder Grundstückseigentümer ist deswegen dazu aufgefordert die notwendigen Angaben zur Neuermittlung einzureichen.
Mehr Informationen lesen Sie hier https://www.stb-optima.de/Grundsteuer
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Homepage gefunden haben. Wir sind ihr optimaler Ansprechpartner für ihre steuerlichen Angelegenheiten.
Durch unsere jahrelange Berufserfahrung haben wir Routine und Souveränität in den weitreichenden und komplexen Teilen unseres Steuerrechts. Davon möchten wir sie gerne profitieren lassen und ihr bestmöglichstes Ergebnis erzielen. Zur Gewährleistung unseres aktuellen Wissens gehören regelmäßige Weiterbildung, sowie Mitverfolgung von aktuellen Gerichtsverfahren an FG, BFH und EuGH.
Wir freuen uns auf Sie und bedanken uns im Voraus für das entgegengebrachte Vertrauen
Ihr Team der Optima Steuerberatungsgesellschaft
Progressionsvorbehalt, erste Tätigkeitsstätte, steuerlicher Lebensmittelpunkt, innergemeinschaftliches Verbringen... Was haben diese Begriffe gemeinsam? Richtig! Unvermittelt wird man mit diesen Begriffen konfrontiert und steht vor einem Rätsel.
Wir helfen Ihnen bei der Lösung dieser Rätsel und übersetzen Ihnen unser hochkomplexes Steuerrecht in einfache und verständliche Worte.
Wir suchen...
Bitte beachten Sie die Maskenpflicht (mindestens chirurgische Maske) in unseren Räumen